Allgemeine Geschäftsbedingungen des Radeburger Carnevals Club e.V. findest Du auf dieser Seite. Bitte beachte ggf. auch 

Zusätzliche allgemeine Geschäftsbedingungen für Zeltveranstaltungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Radeburger Carnevals Club e.V.

Vertragspartner
Verantwortlich für die Erbringung und Erfüllung der durch den Kartenverkauf angebotenen Leistung ist der Veranstalter.

  • Veranstalter aller hier angebotenen Veranstaltungen im Hotel und Gaststätte zum Hirsch, Radeburg, Großenhainer Str. 1 ist der Radeburger Carnevals Club e.V.

  • Veranstalter aller hier angebotenen Veranstaltungen im Zelt auf dem Markt Radeburg ist die Gastroservice Mittelsachsen GmbH. Hier gelten die AGB für Zeltveranstaltungen In diesem Fall ist der Radeburger Carnevals Club e.V. nur Vermittler der Eintrittskarten im Namen und auf Rechnung der Gastroservice Mittelsachsen GmbH.

  • Veranstalter sonstiger Veranstaltungenist der RCC e.V.

Durch den Kauf von Eintrittskarten kommt ein Vertragsverhältnis direkt zwischen dem Käufer und dem Veranstalter zustande. Verantwortlich für die Erbringung und Erfüllung der angebotenen Leistung ist der jeweilige Veranstalter.

Vertragsabschluss
Der Vertragsabschluss seitens des Kunden erfolgt entweder durch Bezahlung oder Überweisung des korrekten Rechnungsbetrages auf das im Zuge des Zahlungsverkehrs auf das vom Veranstalter angegebene Konto.

Preise
Die Preise für die Eintrittskarten, wie unter anderem im Internet und im Radeburger Anzeiger veröffentlicht, sind inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer und für jeden Verkäufer bindend. Mit dem Kauf verpflichtet sich der Käufer im Falle eines Weiterverkaufs die Karten nicht zu einem anderen als den vom Veranstalter genannten Preis abzugeben. Die Verpflichtung schließt ein, dass die Karten nicht in Auktionen, ausdrücklich auch nicht über Online-Auktionen angeboten werden dürfen.

Rücktritt vom Kauf
Ein Rücktritt vom Kauf ist nicht möglich.

Gewährleistung
Der Käufer ist verpflichtet, unverzüglich nach Lieferung der Eintrittskarten diese auf Richtigkeit und Vollständigkeit (insbesondere Veranstaltung, Datum, Preis und Anzahl) zu überprüfen und Reklamationen sofort beim Veranstalter geltend zu machen.

Einlass
Jeder Besucher ist bei dem Betreten des Veranstaltungsbereiches verpflichtet, dem Sicherheits- und Ordnungsdienst seine Eintrittskarte oder seinen Berechtigungsausweis unaufgefordert vorzuzeigen und auf Verlangen zur Überprüfung auszuhändigen. Der Sicherheits- und Ordnungsdienst ist berechtigt, die Identität der Besucher durch Einsichtnahme in die von der Behörde ausgestellten Identitätspapiere (z.B. Bundespersonalausweis, Reisepass) zu überprüfen. Personen, die ihre Zustimmung zur Untersuchung oder zur Identitätsprüfung verweigern, können bei der Besucherkontrolle zurückgewiesen und am Betreten des Veranstaltungsbereiches gehindert werden.

Der Sicherheits- und Ordnungsdienst ist berechtigt, Personen - auch durch den Einsatz technischer Hilfsmittel - daraufhin zu untersuchen, ob sie auf Grund von Alkohol- oder Drogenkonsums oder wegen des Mitführens von Waffen oder von gefährlichen bzw. feuergefährlichen Sachen ein Sicherheitsrisiko darstellen. Die Untersuchung erstreckt sich auch auf mitgeführte Gegenstände.

Gästen ist das Mitführen folgender Gegenstände untersagt:

  • Rassistisches, fremdenfeindliches, gewaltverherrlichendes, diskriminierendes sowie rechts- und/oder linksextremistisches Propagandamaterial; entsprechendes gilt für Kleidung, die Schriftzüge oder Symbole mit rassistischer, fremdenfeindlicher, gewaltverherrlichender, diskriminierender sowie rechts- und/oder linksextremer Tendenz aufweisen;

  • Kostüme, die den Eindruck erwecken, der Gast gehört zu den Bediensteten des Sicherheits- und Ordnungsdienstes, der Polizei, der Feuerwehr oder des Rettungsdienstes.

  • Waffen jeder Art, wie z.B. Hieb-, Stoß- und Schusswaffen, Elektroimpulsgeräte, Reizstoffsprühgeräte und ähnlich gefährliche Gegenstände;

  • Sachen, die als Waffen oder Wurfgeschosse Verwendung finden können;

  • Gassprühdosen, ätzende oder färbende Substanzen;

  • Flaschen, Becher, Krüge oder Dosen, die aus zerbrechlichen splitterndem oder besonders hartem Material hergestellt sind;

  • Sperrige Gegenstände wie Leitern, Hocker, Stühle, Kisten und andere Trittflächen aller Art;

  • Feuerwerkskörper, Leuchtkugeln u.a. pyrotechnische Gegenstände;

  • Laser-Pointer;

  • Mechanisch, elektrisch oder mit Pressluft betriebene Lärminstrumente;

  • Betäubungsmittel i.S.d. BtMG;

  • brandförderndes oder brandlasterhöhendes Material.

Hausrecht
Das Hausrecht wird durch den Veranstalter bzw. von dem durch den Veranstalter beauftragten Sicherheits- und Ordnungsdienst ausgeübt.

Zuwiderhandlungen
Personen, die gegen die Vorschriften dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen, können unbeschadet weiterer Rechte des Veranstalters ohne Entschädigung der Zutritt zum Veranstaltungsbereich verweigert und können aus dem Veranstaltungsbereich verwiesen werden.

Gegen Personen, die durch ihr Verhalten innerhalb oder außerhalb des Veranstaltungsbereiches die Sicherheit und Ordnung der Veranstaltung beeinträchtigen oder gefährden oder gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (insbesondere hinsichtlich Aufenthalt, Verhalten und Verboten) verstoßen, kann ein Hausverbot ausgesprochen werden.

Bildrechte
Der Kunde erklärt sich durch den Kauf der Karten damit einverstanden, dass es sich bei der Veranstaltung um eine öffentliche Veranstaltung handelt und damit ein Ausnahmetatbestand im Sinne § 23 KunstUrhG besteht, der das in § 22 KunstUrhG fixierte Recht am eigenen Bild für besondere Fälle regelt. Der Veranstalter stellt sicher, dass von ihm beauftragte Fotografen die Bilder nur im Zusammenhang mit der Dokumentation und Publikation der jeweiligen Veranstaltung und zur Werbung für gleichartige und ähnliche Veranstaltungen des Veranstalters und nicht für andere Zwecke verwenden werden. Der Veranstalter und seine Beauftragten werden streng darauf achten, dass Persönlichkeitsrechte der Abgebildeten nicht verletzt werden. Die Einwilligung gilt insbesondere dann, wenn sich die beteiligten Personen hierfür bereitwillig, z.B. durch „Posen“ oder „in die Kamera schauen“, zur Verfügung stellen. Im Zweifel wird der Abgebildete sein berechtigtes Interesse bekanntgeben und der Veranstalter das Bildmaterial ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe nicht weiter verbreiten.

Den Besuchern sind Bild- und/oder Tonaufnahmen jeglicher Art untersagt.

Schlussbestimmungen
Sollten Teile dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit des Vertrages oder der restlichen Geschäftsbedingungen nicht berührt. Erfüllungsort für Lieferung von Waren und für die Zahlung ist der Sitz des Veranstalters. Gerichtsstand ist ausschließlich Meißen, sofern der Kunde Vollkaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Macht der Kunde eigene Geschäftsbedingungen geltend, so sind diese trotzdem unwirksam, auch wenn vom Veranstalter nicht ausdrücklich widersprochen wird. Stattdessen gelten diese Geschäftsbedingungen ohne Einschränkung. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Veranstalter der hier angebotenen Zeltveranstaltungen auf dem Markt Radeburg ist die Gastroservice Mittelsachsen GmbH. Für diese Veranstaltungen gelten die folgenden zusätzlichen allgemeine Geschäftsbedingungen.

1. Aufenthalt

  • Im Veranstaltungsbereich dürfen sich nur Personen aufhalten, die eine gültige Eintrittskarte oder einen sonstigen Berechtigungsausweis (z.B. Stempel, Armbänder) mit sich führen. Die Berechtigungsnachweise sind auf Verlangen des Sicherheits- und Ordnungsdienstes vorzuweisen.

  • Die Besucher bestätigen mit dem Erwerb der Eintrittskarte oder einer sonstigen Aufenthaltsberechtigung bzw. mit dem Betreten des Veranstaltungsbereiches die Kenntnisnahme und verbindliche Anerkennung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

  • Im Veranstaltungsbereich darf sich nicht aufhalten, wer erheblich unter Alkoholeinfluss oder von die freie Willensbestimmung beeinträchtigenden Mitteln steht, wer gemäß dieser AGB gefährliche oder verbotene Gegenstände mit sich führt oder den begründeten Verdacht erregt, die Sicherheit der Veranstaltung zu gefährden.

2. Eingangskontrolle

  • Jeder Besucher ist bei dem Betreten des Veranstaltungsbereiches verpflichtet, dem Sicherheits- und Ordnungsdienst seine Eintrittskarte oder seinen Berechtigungsausweis unaufgefordert vorzuzeigen und auf Verlangen zur Überprüfung auszuhändigen. Der Sicherheits- und Ordnungsdienst ist berechtigt, die Identität der Besucher durch Einsichtnahme in die von der Behörde ausgestellten Identitätspapiere (z.B. Bundespersonalausweis, Reisepass) zu überprüfen. Personen, die ihre Zustimmung zur Untersuchung oder zur Identitätsprüfung verweigern, können bei der Besucherkontrolle zurückgewiesen und am Betreten des Veranstaltungsbereiches gehindert werden.

  • Der Sicherheits- und Ordnungsdienst ist berechtigt, Personen - auch durch den Einsatz technischer Hilfsmittel - daraufhin zu untersuchen, ob sie auf Grund von Alkohol- oder Drogenkonsums oder wegen des Mitführens von Waffen oder von gefährlichen bzw. feuergefährlichen Sachen ein Sicherheitsrisiko darstellen. Die Untersuchung erstreckt sich auch auf mitgeführte Gegenstände.

3. Verhalten im Veranstaltungsbereich

  • Innerhalb des Veranstaltungsbereiches hat sich jeder Besucher so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder - mehr als nach den Umständen unvermeidbar - behindert oder belästigt wird.

  • Die Besucher haben den Anordnungen des Sicherheits- und Ordnungsdienstes und des Rettungsdienstes Folge zu leisten.

  • Flucht- und Rettungswege sind uneingeschränkt freizuhalten.

  • Unfälle und Sachschäden sind unverzüglich dem Sicherheits- und Ordnungsdienst anzuzeigen.

4. Verbote

Gästen ist das Mitführen folgender Gegenstände untersagt:

  • Rassistisches, fremdenfeindliches, gewaltverherrlichendes, diskriminierendes sowie rechts- und/oder linksextremistisches Propagandamaterial; entsprechendes gilt für Kleidung, die Schriftzüge oder Symbole mit rassistischer, fremdenfeindlicher, gewaltverherrlichender, diskriminierender sowie rechts- und/oder linksextremer Tendenz aufweisen;

  • Kostüme, die den Eindruck erwecken, der Gast gehört zu den Bediensteten des Sicherheits- und Ordnungsdienstes, der Polizei, der Feuerwehr oder des Rettungsdienstes.

  • Waffen jeder Art, wie z.B. Hieb-, Stoß- und Schusswaffen, Elektroimpulsgeräte, Reizstoffsprühgeräte und ähnlich gefährliche Gegenstände;

  • Sachen, die als Waffen oder Wurfgeschosse Verwendung finden können;

  • Gassprühdosen, ätzende oder färbende Substanzen;

  • Flaschen, Becher, Krüge oder Dosen, die aus zerbrechlichen splitterndem oder besonders hartem Material hergestellt sind;

  • Sperrige Gegenstände wie Leitern, Hocker, Stühle, Kisten und andere Trittflächen aller Art;

  • Feuerwerkskörper, Leuchtkugeln u.a. pyrotechnische Gegenstände;

  • Laser-Pointer;

  • Mechanisch, elektrisch oder mit Pressluft betriebene Lärminstrumente;

  • Tiere mit Ausnahme von Blindenhunden;

  • alkoholische Getränke aller Art und Betäubungsmittel i.S.d. BtMG;

  • brandförderndes oder brandlasterhöhendes Material.

Gästen ist weiterhin untersagt:

  • Nicht für die allgemeine Benutzung vorgesehene Bauten und Einrichtungen, insbesondere Ausschankwägen, Bühnenaufbauten, Lichtmasten, Toilettenanlagen, Ballastaufbauten zu besteigen oder zu übersteigen;

  • Bereiche, die nicht für Besucher zugelassen sind zu betreten;

  • Mit Gegenständen aller Art zu werfen;

  • Feuer zu machen, Feuerwerkskörper oder Leuchtkugeln abzubrennen oder abzuschießen;

  • Ohne Erlaubnis des Veranstalters Waren und Eintrittskarten zu verkaufen, Drucksachen zu verteilen und Sammlungen durchzuführen;

  • Bauliche Anlagen, Einrichtungen oder Wege zu beschriften, zu bemalen oder zu bekleben;

  • Außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten.

5. Hausrecht

  • Das Hausrecht wird durch den Veranstalter (Gastro-Service-Mittelsachsen GmbH) bzw. vom durch den Veranstalter beauftragten Sicherheits- und Ordnungsdienst ausgeübt.

6. Zuwiderhandlungen

  • Personen, die gegen die Vorschriften dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen, können unbeschadet weiterer Rechte des des Veranstalters ohne Entschädigung der Zutritt zum Veranstaltungsbereich verweigert und/oder können aus dem Veranstaltungsbereich verweisen werden.

  • Gegen Personen, die durch ihr Verhalten innerhalb oder außerhalb des Veranstaltungsbereiches die Sicherheit und Ordnung der Veranstaltung beeinträchtigen oder gefährden oder gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (insbesondere hinsichtlich Aufenthalt, Verhalten und Verboten) verstoßen, kann ein Hausverbot ausgesprochen werden.